Lösungsvorschlag

König Artus

Privater Brief an den Treugeber des Russischen Landrechts.

Seine Exzellenz V l a d i m i r  V l a d i m i r o v i c  P u t i n,

es ist mir, -bzw. uns-, ein großes Anliegen, Ihnen eine Information aus `Deutschland’ zu übermitteln. Der Brief ist privat gehalten, weil er Privates betrifft und weil wir nichts über diplomatische Gepflogenheiten oder eine formalkorrekte Anrede wissen. Es ist der substanzielle Lösungsansatz in diesem Brief, von dem wir gerne möchten, dass Sie davon erfahren. Ob dieses Schreiben je wahrgenommen wird, wissen wir natürlich nicht, allein unsere Idee und der Impuls, es anzufertigen und auf den Weg zu bringen, erfüllt vielleicht schon einen positiven Zweck.

W i r, das sind ein paar ambitionierte Privatleute aus Bayern und anderen Bundesstaaten, -nur eine kleine Gruppe unter Millionen von Deutschen-, die nicht weiter in Erscheinung getreten sind und keinen Einfluss haben. Aber so, wie Sie es für Ihr Land und den universellen Frieden tun, machen wir uns ebenfalls Gedanken um die Zukunft der deutschen Bevölkerung und um die des gesamten Planeten, wenn nicht sogar darüber hinaus. Wir wollten jedoch nie in das allgemeine Lamento mit einstimmen, sondern eine praktische Lösung finden, damit sich das Unrecht und das Wehklagen vielleicht von selber erübrigt.

Eine längere, private Forschungsreise hat uns durch die Matrix des irdischen Rechts geführt und wir möchten Ihnen mitteilen, wie wir am Ende dieser Reise denken, uns selber bzw. allen Deutschen aus dieser Zwickmühle herauszuhelfen. Weil wir der Auffassung sind, dass ein beseeltes Wesen die Probleme eines beseelten Wesens lösen kann, haben wir uns hauptsächlich um eine souveräne, rechtliche Lösung entsprechend der Rechtsmaxime bemüht, die Ursache zu beseitigen, damit die Wirkung aufhöre. Ob unser Rezept zur Heilung der „deutschen Frage“ Wirkung zeigt, wissen wir nicht, genauso wenig wissen wir, ob wir nicht doch Unterstützung und Hilfe von außen benötigen. Bitte bedenken Sie bei unseren Ausführungen auch, dass wir einfache Leute sind und keinen Einblick in größere Zusammenhänge oder globale Hintergründe haben oder gar inoffizielle Wissensquellen beanspruchen, aus denen wir schöpfen könnten. Der Irrtum war unser ständiger Wegbegleiter und wir sind vielleicht immer noch zu blauäugig, weil wir davon ausgehen, dass unsere Lösung eine verändernde Wirkung im positiven Sinne hervorbringen könnte. Vielleicht schmunzeln Sie auch, wenn wir uns in diesem Brief mit einer gewissen Harmlosigkeit selber entlarven.

Wir sind uns bewusst, dass irdisches Recht eine Falle für unethische Wesen ist, sodass die Einmischung Dritter ganz allgemein als notwenig erachtet wird. So wehrt sich dieses Deutschland seit undenklichen Zeiten gegen jegliche Mitwirkungsansprüche eines Prinzipals, wie er sich im Dictatus Papae oder in diversen päpstlichen Bullen -juridisch- zum Ausdruck bringt. Unsere Ahnen erkannten die Gefahren der negativen Einflussnahme noch viel besser als wir. Sie haben es im Jahr 1356 mit der Goldenen Bulle zu Nürnberg, aber vor allem mit dem `Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten’ von 1794 unmöglich gemacht, dass eine fremde Macht die Integrität des deutschen Landrechts verbunden mit den Bodenrechten der indigenen Bevölkerung je von außen außer Kraft setzen könnte.

So gab es genügend Gründe, gegen die indigene, deutsche Rechtsordnung endlose Kriege zu führen und in Piratenmanier wurde 1918 eine falsche Jurisdiktion über die staatliche deutsche Verfassungsordnung gelegt. Das Resultat sehen wir heute noch in der Dichotomie der UN und seines Feindstaats sowie dem vielen Unheil, vor dessen Scherbenhaufen das turbulente Weltgefüge gerade steht. Das Lebenselixier dieser vermeintlich weltlichen Kriegsjurisdiktion ist ausschließlich dieser Feindstaat, den man allgemein als das von den Alliierten verwaltete Deutschland in den Grenzen des 31.12.1937 identifiziert. Würde man diesen Feindstaat verlieren, wäre der Besatzungsgrund und damit das weltweite Notstandsrecht obsolet und das Treuhandsystem der „Weltgemeinschaft“ würde das Schuldprinzip und somit seine Existenzberechtigung einbüßen.

In der Fiktion von Recht, innerhalb welcher dieses Theater aufgeführt wird, tun sich die Leute äußerst schwer, zu differenzieren. Der Großteil unserer Landsleute lässt sich so gut wie alles gefallen und die einzige Gültigkeit, die diese Menschen der Nicht-Existenz von Recht verleihen, ist einzig und allein ihr blinder Glaube daran. Die Unwissenheit in der Bevölkerung ist schauderhaft und jedermann wundert sich nur, warum er als Rechtloser vor keinem Gericht und nirgendwo sonst seine Rechte geltend machen kann. Gerade deshalb wäre nach unserem Dafürhalten die rechtliche Lösung der „deutschen Frage“ eine gute Möglichkeit, das „komplizierte“ Weltgeschehen zu entwirren, damit endlich Frieden einkehren kann. Bei unseren Nachforschungen hat sich herausgestellt, dass dem sogenannten Deutschen nicht nur das Indigenat fehlt, sondern schon zuvor der Geburtstitel und damit der Familienname, aus dem er alle indigenen Rechte ableiten könnte. Insofern ist der aktuelle Rechtsstatus eines `Deutschen’ in Wahrheit der eines Nichtexistenten. Es scheint, dass niemand zu Hause ist.

Diese Schlussfolgerung ist natürlich keineswegs wahr, denn sie ist nur innerhalb der Fiktion dieses Glaubenssystems wahr, welcher in realiter ebensowenig existiert. Schließlich ist das realörtliche Territorium hierzulande weder besetzt noch ist das Vermögen beschlagnahmt oder eingezogen. Das deutsche Landrecht ist nicht ohne Grund kodifiziertes und unauflösliches Recht. Wonach wir folglich gesucht hatten, war das souveräne deutsche Volk, welchem man von außen notfalls hätte beistehen können. Insofern suchten wir genau dasjenige Volk, welches seinen freien Willen erklärte, als es die §§ 59 und 60 der Einleitung zum Allgemeinen Preußischen Landrecht zustimmte, welche sogar in Kriegszeiten in Kraft sind. Demnach ist das Recht der Indigenat-Deutschen mit ihrem Land verankert und die Gültigkeit dieses kodifizierten Landrechts kann nur durch die Einheimischen selbst verändert, abgeschafft oder angepasst werden.

Bevor wir jedoch dieses verschwundene Volk finden konnten, haben wir nach dem einzelnen Indigenat-Deutschen gesucht, von dessen Unwissenheit und Gutgläubigkeit die fremde Jurisdiktion bislang ganz ausgezeichnet profitiert hat. Wir haben ihn, so denken wir, nach langen Jahren der Suche endlich gefunden. Er war nie abwesend! Aber er hatte den Titel nicht bzw. es fehlte das Papier, worauf sein Familienname steht, dem die ganze Welt Glauben schenkt und welches dem ehemaligen Menschen den gesetzlichen Personenstand verleiht.

Das Herzstück unserer Überlegungen somit war, wie man die Rechtsstellung eines einzelnen Indigenat-Deutschen öffentlich restituiert, damit dieses renitente Volk zum Zweck des Friedensschlusses mit der Welt wie ein Phönix aus der Asche wieder auferstehen kann. Insofern wollen wir Sie trotzdem, -obwohl Ihnen die Situation sicherlich mehr als klar ist-, auf ein „Versäumnis“ unserer örtlichen Behörden hinweisen, auf ein Detail nur, das jedoch biblische Auswirkungen birgt: Im deutschen Landrecht registrierte man einst Geburtsfälle von „Mädchen“ oder „Knaben“, die durch die väterliche Abstammung über alle indigenen Rechte verfügten. Weil der fremden Regierung seit dem 28. Oktober 1918 die Indossamente und Verfügungsrechte fehlten, wurden die Personenstandsregister mit der Fiktion von Recht geflutet (überlagert) und Personenstandsfälle tauchten auf. Da hierzulande ausschließlich das Personenstandsregister Beweiskraft hat, haben wir uns gefragt, was genau sie dort eigentlich aufgeschrieben haben. Sie haben kurz und prägnant zwei Ereignisse aufgeschrieben:

…zum einen den Geburtsfall eines namenlosen „Knaben“ bzw. „Mädchens“,

…zum anderen das Parallelereignis eines Personenstandsfalls, d.h. die Nachgeburt als ein „zweitgeborenes Kind“ und als das naturgegebene Produkt der mütterlichen Matrix.

Das Pulsieren der Nabelschnur erfüllt die gesetzliche Definition einer Lebendgeburt dieses „Kindes“, welches man mit einem Vornamen bzw. mit einer Sachbezeichnung und der „deutschen Staatsangehörigkeit“ beglückte.

Formulartechnisch „verstarb“ dieses „Kind“ rasch und dank des unregistrierten Vaters transferierte das Standesamt das Geburtsvermögen des Geburtsfalls an Vater Staat, den nunmehr Begünstigten. Das Standesamt erschuf völlig neu einen Vor- und Zunamen und ließ mit Ausfertigung der Geburtsurkunde seither den Geburtsfall des namenlosen Mädchens / Knaben völlig unberücksichtigt. Das bedeutet, dass jeder sogenannte Deutsche unter dem falschen Namen eines Anderen, nämlich dem seines nach der Geburt verstorbenen „Zwillings“, auftritt und mangels gesetzlicher Registrierung keine eigenen Titel und Papiere vorweisen kann. Es sind somit die falsche Identität und die falschen Personenstandstitel, die hierzulande das Leben zur Hölle machen und unsereinen völlig rechtlos stellen. Niemand tritt ungestraft als jemand anderer auf, aber genau das tun so wie alle `Deutschen’. Insofern verfügen die Deutschen über keinerlei Personenstandsurkunden für sich selbst!

Weil diese Fiktion von Recht sämtliche Regeln der Nichtexistenz erfüllt, kann in Wahrheit nur das staatliche deutsche Recht präsent sein und niemand hätte Anlass zu Beschwerden, würde er nur die richtige Wahl treffen und dies einfordern. Das Plagiat Geburtenbuch beweist bereits mit dem Ausdruck „Mädchen“ bzw. „Knabe“ den Geburtsfall der gesetzlichen Person. Daraus schließen wir, dass die gesetzlichen Geburtsregister von der Verwaltung nach wie vor geführt werden müssen, wenn auch für uns Alias-Identitäten völlig unsichtbar. Dieser Umstand wiederum setzt das Vorhandensein einer gesetzlichen, staatlichen Verwaltung voraus. Dass die indigene Verwaltung herrenlos wäre, ist wohl nur ein weiteres Märchen. Genausowenig sind die deutschen Bundesstaatsangehörigen untergegangen. Sie sind noch da, aber so gut wie alle sind falsch abgebogen und lassen sich mit der Rechtsstellung „Kind“ identifizieren.

Wir wollten Sie gerne informieren, dass wir gerade versuchen, den gesetzlichen Personenstand und unsere indigene Rechtstellung wieder zum Vorschein zu bringen, da wir die Vermutung des Verschollenseins nur mit dem gesetzlichen Geburtstitel widerlegen können. Dies alles läuft völlig unbemerkt und friedlich ab und setzt Stehvermögen und ein Verstehen der tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten voraus. Das Schwierigste ist, wenn es darum geht, einen gesetzlichen Beamten sprechen zu wollen. Es ist haarsträubend, wie sich die Behörden verweigern, wenn man einen Anspruch geltend macht. Aus der Sicht der Verwaltung ist dieses Verhalten nur folgerichtig, weil niemand von uns außer dem Wort „Mädchen“ oder „Knabe“ der Geburtenbuchabschrift irgendetwas vorweisen kann. Nicht einmal ein Name steht zur Verfügung. Bleibt man nicht ehrenhaft oder zeigt negative Emotionen, haftet man der Verwaltung gegenüber außerordentlich schnell mit einer Palette an Sanktionen. Alle von uns haben im Laufe der letzten Monate und Jahre böse Erfahrungen mit den Behörden gemacht und vielen von uns wurde praktisch das letzte Hemd genommen.

So versuchen wir in einer kleinen Gruppe, gemäß den einschlägigen Verwaltungsvorgaben die Herausgabe des gesetzlichen Geburtsregisterauszugs zu bewirken. Mittlerweile ist uns klar, dass eine Fiktion von Recht nichts zurückgeben kann, weil sie inexistent ist und weil bereits alles zur Verfügung steht. Aber die Menschen glauben an die Fiktion immer noch.

In Wahrheit ist ein Treuhandverhältnis mit der Schöpfung da und die Goldene Regel, dass über einem souveränen Wesen nichts steht, außer dem Schöpfer. Das deutsche Landrecht bildet dieses Prinzip mit dem §. 1. des Allgemeinen Preußischen Landrechts sehr gut nach und es wäre schön, wenn über diese Schöpfungsmaxime weltweiter Frieden, Souveränität und Wohlstand für die Menschen einkehren könnte, …bei welcher jeder Mensch auf Erden gewinnt!

Wir haben natürlich hin und her überlegt, ob unsere personenstandsrechtliche Lösung etwas bewirken kann, ob wir überhaupt richtig liegen und ob wir nur eine Lappalie gefunden haben, um Ihnen dann – nur einmal in unserem Leben – einen Brief zu schreiben, der Ihre wertvolle Zeit vergeudet. Weil wir spüren, dass epochale Veränderungen vor der Tür stehen bzw. im Gange sind, haben wir uns trotz aller Betrachtungen für die Abgabe diese Briefes an Sie entschieden. Selbst wenn er nie ankommen und gelesen würde, fühlen wir uns im Hinblick auf unsere Entscheidung außerordentlich erleichtert.

Die menschlichen Wesen auf der Erde sind von ähnlicher Natur und wir Deutschen sind beileibe keine Ausnahme. Die deutsche Situation stellt sich so ähnlich dar wie die der Sagengestalt des Lügenbarons Münchhausen, als er sich an den eigenen Haaren mitsamt seinem Pferd aus dem Sumpf heraus zog. Wir wissen bislang nicht, ob wir die gesetzliche Person aus diesem Sumpf je herausbekommen werden, wenn wir sie formalkorrekt einfordern. Trotz unserer langen Reise aber wegen unserer schlechten Erfahrungen mit den behördlichen Erfüllungsgehilfen steht zu befürchten, dass man uns den Verwaltungsakt am Ende aus fadenscheinigen Gründen doch verwehrt. Obwohl der universelle Respekt vor dem freien Willen tatsächlich für einen Positivbescheid sprechen müsste.

Sollte der Verwaltungsakt jedoch gelingen, werden in naher Zukunft einige Indigenat-Deutsche zum Vorschein kommen, die etwas Sinnvolles und Konstruktives auf die Beine stellen können, ohne die öffentliche Ordnung zu stören. Es würde ein schleichender Übergang in die staatliche Gesetzlichkeit durch allgemeines Aufwachen sein, denn der friedliche Erkenntnis-Prozess unserer Landsleute liegt uns am Herzen. Wir stellen uns vor, dass Sie sicherlich sehr oft um Hilfe geben werden, aber wie sollten wir Sie um Hilfe bitten können, wenn wir die Rechtstellung dazu gar nicht haben? Selbstverständlich wären alle Deutschen frei, wenn die Verwaltung die gesetzlichen Geburtsregister öffnen würde, um den Indigenat-Deutschen die Titel ihrer gesetzlichen Familiennamen zurückzugeben!

So freuen wir uns in unserer Gruppe, dass Sie diesen Brief zur Kenntnis genommen haben und wir bringen unseren herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit zum Ausdruck.

Als äußeres Zeichen des Dilemmas, warum es die Deutschen schwer haben, bleibt dieser Brief unsigniert. Als Vertreter unserer Gruppe kann ich unmöglich mit einem Namen unterzeichnen, dessen Titel ich (noch?) nicht besitze. Den fremden Namen eines anderen darf ich aus Gründern der persönlichen Integrität nicht benutzen. Das ist der gemeinsame Nenner des Dilemmas und der Status Quo der Dinge hier in unserem Land, wobei das Dilemma selbst die Unkenntnis der Menschen ist. ….und viele andere.

WWG1WGA

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