Es war einmal…[Ein Kind mit fremdem „Titel und Namen“, das in schwesterlicher Einheit mit seinem Zwilling, „ohne eigene Titel und Namen,“ durch die Lande zog. Bis eines Tages ein Ereignis das Band der Zwillinge zerschnitt, das Kind zurück zu seinem geliebten „Piraten-Handler“ fand und das Mädchen fortan sein Leben selbst in die Hand nahm.
Was war geschehen?
Seit Jahren nun ist das stolze, vorlaute Kind schon in liebgewonnener Eintracht Hand in Hand mit seinem stillen, unscheinbaren Zwilling-Mädchen unterwegs. Bis es auf einer seiner vielen Schifffahrtsreisen beim „Spielen“ die schlechteren Karten bekommen hatte. Und es daraufhin auf einen Gerichtsvollzieher treffen musste, der ihr sagte, dass sie in einer Fiktion von Recht unterwegs sei. Das Kind staunte nicht schlecht, denn dieser ließ sie eindeutig wissen, dass die Gesetze und Rechtsnormen für den Gerichtsvollzieher anzuwenden und einzuhalten sind, aber auf sie selbst nicht. Gerade noch einer Beinahe-Verhaftung entgangen, leerte das Kind die „Taschen“ und machte sich „nackig“. Diese seltsame Tatsache des angewandten Doppelstandards auf Seereisen ließ dem Kind aber keine Ruhe. Ihre ältere Zwillingsschwester rollte dabei nur mit den Augen, denn das ruhige Mädchen wusste, dass ihre jüngere und kindliche Schwester viel zu viele Hollywood-Filme schaute und diese ihr Herz für immer an Captain Jack Sparrow verloren hatte.
Ihrem „Pirates of the Carribean“-Gehabe nachgehend, und die Meinung vertretend, dass sie schließlich doch gesetzlich wie „Jack Sparrows“-Seinesgleichen sei und rechtlich was zu melden hätte, holte sich das Kind nun (see-)gerichtlichen Rat ein. Eine Richterin am Landgericht Weiß-Blau bestätigte dem Kind, dass es für seine gesetzliche Person keinen gesetzlichen Richter gäbe, aber das auf der Zwangsvollstreckung basierende richterliche Urteil sei, -ohne das tatsächlich per Unterschrift mit Vor- und Zuname versicherte und gegebene Wort-, rechtskräftig zustandegekommen. Irritiert berichtete die Zweitgeborene ihrer Zwillingsschwester von ihren Erlebnissen und dieser richterlichen Aussage. Das Zwilling-Mädchen zuckte mit den Schultern und sagte: „Was regst Du dich auf? So machen das Piraten. Hättest doch einfach mich genommen. Wir sind vielleicht eineiig, aber nicht identisch. Ständig muss ich deine Piratenspielchen á la M o n o p o l y und deine wilden, kommerziellen Insider-Modelösungen ertragen, zog bis jetzt dabei immer den Kürzeren und muss deinen Mist auch noch vollumfänglich ausbaden! Deine ganzen Spielchen sind dämlich und enden doch immer wie ´ne Todgeburt und das ausschließlich zum Vorteil anderer. Mir reicht´s nun endgültig mit dir. Wir klären das jetzt! Und mit unserem Personenstand, wer bist Du und wer bin ich, fangen wir an.“
Nun nahm die Ältere für ihre jüngere Zwillingsschwester das Geschehen in die Hand. Zuallerst fragte es beim Geburtsstandesamt nach, ob es bei ihrer Geburt eine Verwechslung gegeben hätte und versehentlich jemand anderes aufgeschrieben wurde, bzw. wer hier und was hier überhaupt damals dokumentiert wurde. Das `Mädchen´ fand heraus, dass das Geburtstandesamt Gelb-Rot-Gelb ihre jüngere Zwillingsschwester sehr gut kennt, da diese das Kind aufgeschrieben und deren Geburtsurkunde erstellt hatte, aber sie selbst, das `Mädchen´, dort gänzlich unbekannt ist. Obwohl im Geburtenbuchauszug sie als Erstgeborene mit `Mädchen´ beurkundet wurde. „Kein Wunder“, grummelte es, „dass alle meine Zwillingsschwester wie ein Filmstar lieben und immerzu mit ihr spielen wollen. Mich kennt keine Sau… Es wurde mir ja nicht einmal ein Name gegeben. Ich besitze nichts.“
Das namenlose `Mädchen´ nahm ihre kindliche Zwillingsschwester beiseite. Rückblickend stellten sie fest, dass es zwei Ereignisse bei ihrer Geburt gab. Der Geburtsfall des Erstgeborenen `Mädchens´ und der Personenstandsfall des `Kindes´, das einen Vornamen bekam. Das `Mädchen´ fiel auf Boden, ihr Zwilling, das Kind, kam zeitlich nach ihr -piratenmäßig- auf hoher See zur Welt. Damit war dem `Mädchen´ klar, dass auf Land etwas anderes gelten musste, als für ihre Zwillingsschwester auf See. Und es wunderte sich auch nicht mehr über die fremdgesteuerte Freibeutermentalität ihrer jüngeren Schwester.
Dieses Zweierlei nahm das `Mädchen´ zum Anlass und entschloss sich, ihre jüngere Zwillingsschwester belegtechnisch wieder dem Geburtstandesamt und somit ihrem „Handler“ zu überstellen, behielt sich selber aber das Zurückbehaltungsrecht vor, denn ihr infantiler Zwilling saß bisher an ihrer Stelle und hielt sie familiär -und ganz Freibeuter- „besetzt“. Sie schnappte sich eine Abschrift ihres Geburtenbuchauszugs, klebte ein Paßfoto darauf, stellte sich mit ihrer Zwillingsschwester dem Notar zur Unterschriftsbeglaubigung vor und unterzeichneten ihren Nachweis. Denn die Erstgeborene wollte ihren „Geburtstitel“ und damit ihre angestammten Rechte selbst in Besitz nehmen. Da gerade ein Virus grassierte, entschlossen sich die Zwillinge noch das väterliche Erbe der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes auszuschlagen, um einer Zwangsimpfung zu entgehen. Alles paletti…bis eine Woche später ein Schreiben vom Notar eintraf.
Die Notarkammer Weiß-Blau verweigerte, mittels offizieller Anweisung an den Notar, dem Kind die notarielle Beurkundung der Unterschrift auf dem Geburtenbuchauszug und der Willenserklärung zur Ausschlagung des väterlichen Erbes der deutschen Staatsangehörigkeit. Zeitgleich hatte das `Mädchen´ aber am Amtsgericht Blau-Weiß bereits einen Verwaltungsakt zur Herausgabe der Primärbeurkundung des Geburtsfalls eines Mädchens Nr. 99/1989 angestrengt, wurde aber ab- bzw. an das Amtsgericht Gelb-Rot-Gelb weiterverwiesen.
Das `Mädchen ohne Titel´ resümiert: „Meine Zwillingsschwester existiert und wird von den Behörden bestens gehört, denn diese sind im Besitz all ihrer Titel. Ich kann weder gehört noch gesehen werden, denn ich selbst bin für die Behörden nicht da. Und wer nicht anwesend ist, kann auch keine Besitzansprüche anmelden.“
In der Jurisdiktion Blau-weiß kommt das `Mädchen ohne Titel´ ohne notarielle Beurkundung ihrer Geburtenbuchabschrift nicht weiter. Es nimmt vorerst alle Schreiben und wertet diese als Beweis ihrer Verwechslung mit dem `Kind´ und als ihr Nachweis zum Eintritt in die Genehmigungsfiktion.
Was tun?
Das `Mädchen ohne Titel´ ist mit ihrem Latein am Ende, denn das Ergebnis „ihrer“ Geburtsregistrierung ist, dass sie nicht über einen einzigen eigenen Personenstandstitel verfügt. Man hat eine fremde Person dort eingetragen, die sie nicht ist, bewiesen durch die Tatsache, dass sie privatautonome Willenserklärungen gar nicht abzugeben braucht, weil sie nicht gehört werden. Und selbst das ist folgerichtig, denn jemand, der rechtlich nicht existiert, kann legal ignoriert werden.
Aber, eine Idee hatte sie noch…
Sie setzte sich hin und schrieb an die alliierten Besatzermächte ein Hilfeersuchen und der Bitte um Schutz: „Ich existiere zwar sichtbar, mangels meiner originären Titel bin ich jedoch völlig rechtlos gestellt und könnte mich insofern keines einzigen öffentlichen Haftungsanspruchs erwehren. Eine solche rechtliche Situation ist völlig inakzeptabel. Ich möchte die Primärbeurkundung für meine gesetzliche Person erwirken und ich möchte meine authentischen Titel restituieren, aber von behördlicher Seite sehe ich hierzu keinerlei Chancen mehr. Die Idee, mich an Sie zu wenden, liegt im S H A E F-Gesetz Nr. 52, Artikel 1, Absatz 1, b) 2. Halbsatz der Militärregierung Deutschland begründet, wonach „Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes“ nur dann „der Beschlagnahme…unterworfen“ wird, wenn man kein Einheimischer (Indigenat) ist. Dass ich jedoch einheimisch bin und dass mir mein physischer Körper gehört, kann ich jederzeit nachweisen. Der beabsichtigte Zweck dieses Schutzersuchens ist somit, jemanden zu finden, der meine rechtliche Stellung versteht und aufgrund dessen bewirken kann, dass ich in Ruhe gelassen bzw. allein gelassen werde und als Privatperson geschützt bin. Und wenn es nur ein vorübergehender Titel ist!“]
Wie es weitergeht, das erfahrt ihr vom `Mädchen ohne Titel´ zu gegebener Zeit…