„Der namenlose Reiter“ oder wie ein Cowboy ausgebeuteten Pferden beseelte Reiter gab und den Goldminenbesitzern und -verwaltern ihr eigenes Leben lehrte…
Es war einmal…ein Goldgräberland, das seit etlichen Generationen dank seiner vielen sehr fleißigen Hände prosperierte. [Seine Bewohner sind in tiefer Liebe zu ihrer Heimat fest mit ihrer Scholle verwurzelt. Mit Leidenschaft und in beispiellosem Gehorsam wenden sie täglich ihre gesamte Energie auf und setzen ihren Arbeitsfleiß zur Land-und Minen-Ausbeute ein.
Im Lauf der Jahre haben sie so manch´ Herde in Wildwest-Manier durchs Dorf treiben sehen und auch fleißig beim Viehtrieb mitgeholfen. In jüngster Zeit hagelte es dann vermehrt Vorschriften und es galt nicht nur für jedes Vieh Maulkorb-Pflicht! Sogar die Goldgräberbewohner mußten nun auch beim Besuch von Viehtrieb-Veranstaltungen einen von den Goldminenbesitzern verordneten Zwangs-Blubberblasen-Lappen tragen und sich damit bewusst gesundheitlichen Risiken aussetzen. Flux wurden weitere Beschränkungen gegen die ängstlichen Goldgräber verordnet, ihnen darüberhinaus öffentlich ihre (vorgegaukelten) Grund- und Schürfrechte entzogen, um zeitgleich Ansprüche, Macht und Verfügungsgewalt der Minenbesitzer und ihrer Investoren auszuweiten.
Bis eines Tages ein namenloser Reiter im Land auftauchte und den Goldgräberbewohnern seine ganz private Idee im Umgang mit Behörden, Sheriffs und Deputys erzählte und folgende Imagination aus der Hüfte schoß…
„Es hat sich vor einigen Wochen unwiderlegbar bestätigt, dass i c h bei meinem Geburtsereignis mit einer anderen Person verwechselt worden war und dass damals mein Geburtsstandesamt versehentlich den fremden Namen einer anderen Identität aufgezeichnet bzw. registriert hatte. Wie euch sicherlich bekannt ist, hat nach Personenstandsgesetz § 54 nur derjenige Personenstandseintrag Beweiskraft, so wie er wortwörtlich im Register verzeichnet ist. Das bedeutete für mich bis vor kurzem, dass ich ein Leben lang irrtümlich, unfreiwillig und unwissentlich als diese fremde Person am gesellschaftlichen und rechtlichen Leben teilgenommen hatte.
Nachdem ich den Fehler entdeckt hatte, wollte ich, -wie wohl jeder andere auch-, den Irrtum unverzüglich korrigieren und habe sowohl mein Geburtsstandesamt als auch die Standesamtsaufsicht in der unteren Verwaltungsbehörde in Kenntnis gesetzt. Seit dieser Zeit versuche ich nun, meinen eigenen Personenstandseintrag und meine eigenen Dokumente zu bekommen, aber ich stieß bei allen relevanten Behörden auf Stillschweigen. Somit war der rechtliche Stand bis vor kurzem der, dass ich zu meiner eigenen Person außer der öffentlichen Beurkundung eines geborenen `Knabens´ in Wahrheit über tatsächlich n i c h t s verfügte und ich auf mich ganz alleine gestellt war!
Ein Grund, warum mich Fremde `den namenlose Reiter´* nennen.
Wenn die Verwaltungsinstanz ganz sachlich auf eine solche personenstandsrechtliche Situation blickt, dann werden diese feststellen müssen, dass ich nach den Buchstaben des Gesetzes, -und danach geht es ja schließlich-, weder über einen e i g e n e n Vornamen noch über m e i n e n gesetzlichen Familiennamen noch über einen e i g e n e n Wohnsitztitel verfüge. Jemand anderes sitzt an meiner Stelle und wenn man es genauso eng sieht, wie die Gesetze das tun, dann fehlt mir sogar der Geburtstitel. Ihr könnt sicherlich verstehen, dass mir ein solch haltloser Zustand keinen Spaß gemacht hat. Das Fehlen jeglicher Rechtsstellung wäre für jedes menschliche Individuum von enormer Tragweite und denkt bitte nicht, dass ich nicht korrekt nachgeforscht hätte und mich hier nur leichtfertig äußere. Das tue ich ganz bestimmt und in belegbarer Weise nicht.
Ich stecke jetzt in dem Dilemma, dass ich mangels eigener Papiere die Personenstandsdokumente einer Fremdidentität benutzen muss, die bisher die öffentliche Beweiskraft meiner eigenen Person und meinen Platz in der öffentlichen Rechtsordnung vollständig vereinnahmte. Die Problematik der Nichtexistenz meines originären Personenstands ist selbstredend und wirkt sich auf jeden Verwaltungsvorgang aus. Mir liegt sehr am Herzen, euch über diesen personenstandsrechtlichen Umstand in Kenntnis zu setzen, damit ihr versteht bzw. nachvollziehen könnt, warum das Nachfolgende Rechtsrelevanz hat. Mein Hauptanliegen bei dieser Hängepartie ist, wie ich es schaffen kann, mich der Verwaltung und meinen Mitmenschen gegenüber rechtlich einwandfrei zu verhalten. Eine Unterstützung von behördlicher Seite ist bislang leider unterblieben, so dass ich mich entschieden habe, meiner Originaljurisdiktion zu folgen mit den Konsequenzen, die ich euch nun darlegen möchte.
Im Einzelnen bedeutet dies nämlich folgendes: Ich bin nicht identisch mit dem Geburtseintrag des `Kindes Wyatt (Earp)´ und bin als dieser nicht mehr belastbar, da mir der Wohnsitz und damit eine eigene Anschrift fehlt. Ich bin authentisch mit dem Geburtsfall eines namenlosen `Knabens´ gemäß Geburtenbuchabschrift Nr. 123/1949, selbstgewählter Rufname j o h n. Der Ort meiner Jurisdiktion ist der Wohnsitz des Indigenat-Goldgräbers E a r p , Wyatt im Bundesstaat Western-Sattelkammer. Meine Rechtsstellung und meine Titel leiten sich ausschließlich aus dem §. 1. ALR. im Sinne des PStG von 1875 (§.22. et altera) ab. Um meinen angestammten Platz einnehmen zu können, habe ich durch symbolische Rückgabe der Geburtsurkunde den Nutzungstitel dieser fremden Person ergriffen, um bis zur Herausgabe einer beglaubigten Ausfertigung des staatlichen Geburtsregisters rechtliches Gehör finden und leben zu können. Adressierungen gehen an das ungewollte Pseudonym und werden ausschließlich in obigen Sinne akzeptiert. All dies bewirkt, dass der jeweilige Beamte als der von einem Dienstherrn mit Hoheitsrechten betraute Staatsbeamte, der seinem Amtseid verpflichtet ist und Hoheitsakte erfüllt, hervorzutreten hat. Andernfalls erfülle ich diese gesetzliche Pflicht als „jede Person“ und Notstandsleiter nach dem entsprechenden Rechtsurteil selbst.
Im Treuhandverhältnis meiner Originaljurisdiktion erfüllt der jeweilige öffentlich Anfragende oder Angefragte die Rolle des Treuhänders sowie ich in meiner physischen Person die Begünstigten – Treugeber – und Exekutoreneigenschaft verkörpere.
Weil `(Mr.) Wyatt Earp´ ein Schuldtitel ist, der dem Inhaber bzw. Erschaffer des Geburtenregisters gehört, aber nicht mir, ist es mir als dem erstrangigen Verfügungsgläubiger der indigenen Rechtsordnung und der staatlichen Register bei Treuhandbruch nicht gestattet, Inhaberschuldverschreibungen als Zahlungsmittel zu benutzen. Ich verfüge naturgemäß über den Titel der Vermögensfähigkeit. Insofern habe ich die Treuhänderin `Goldgräber Bundesbank´ im Angesicht des Notstands bevollmächtigt, unter den Nutzungstiteln aller Konten des `(Mr.) Wyatt Earp´ die jeweils anfallenden Geschäftsvorfälle zu buchen, zu bilanzieren und meine Finanzierungshilfe (Mittelherkunft) am Tage des Posteingangs mit der Mittelverwendung (zugunsten des Schuldtitels Wyatt Earp) zu saldieren. Auch hier behelfe ich mich mit meinem Verfügungsrecht über die Nutzungstitel des ´Wyatt Earp´, da eine Beanspruchung meiner Person auf Verwendung von Notstandsinstrumenten lautend auf D o l l a r oder ähnliche „Währungen“ im Zusammenhang mit meiner Rechtsstellung als Indigenat-Goldgräber ausgeschlossen ist.
Als den öffentlich beurkundeten Knaben, Rufname j o h n, bin ich weder getauft noch anderweitig unterworfen, sodass jegliche (Mitwirkungs-)Ansprüche der römisch-katholischen Kirche im Zusammenhang mit meiner physischen Person und deren Rechtstellung ausscheiden und dahingehende Rechtsvermutungen ab Zygote unheilbar null und nichtig sind. Mit der Stunde meiner Geburt und dem Auftritt des lebendigen Knabens, welcher hier spricht und dies den Behörden schriftlich mitgeteilt hat, habe ich lautstark meine Geburtsrechte und mein Geburtsvermögen in Eigenbesitz genommen. Ich verfüge über sämtliche Indossamente und Verfügungsrechte, die ich für die Besitzergreifung benötigte. Insofern agiere ich privat und benötige dazu weder fiktive Glaubenssysteme noch Einmischung von außen, es sei denn, der Staatsbeamte und sein Dienstherr treten hervor.
Nichtsdestoweniger habe ich, um Rechtsfrieden zu erreichen, die nachfolgenden Verwaltungsschritte unternommen: Die Registerbehörde Geburtsstandesamt Western-Sattelkammer hat zugestimmt, dass sie für meine physische Person, den `Knaben´, welches sie selber öffentlich beurkundet hat, nicht zuständig ist. Das Ersuchen um Herausgabe meiner Primärbeurkundung war erfolglos. Das Geburtsstandesamt ist wieder zuständig, wenn der staatliche Beamte hervortritt und seinen Dienstherren benennt.
Die Standesamtsaufsicht der unteren Verwaltungsbehörde habe ich davon in Kenntnis gesetzt, ohne eine Antwort zu erhalten. Die Standesamtsaufsicht ist wieder zuständig, wenn der staatliche Beamte hervortritt und seinen Dienstherren benennt.
Das Familiengericht beim Amtsgericht Western-Sattelkammer hat mein beantragtes Ersuchen zur Herausgabe der Primärbeurkundung und aller Folgetitel hieraus ebenfalls mit Stillschweigen beantwortet und den Verwaltungsakt versagt. Meinen Antrag zur Bescheinigung des Eintritts der Genehmigungsfiktion hat es ebenso ignoriert. Auch hier ist der staatliche Richter und dessen Dienstherr nicht hervorgetreten. Laut den Gesetzen des Amtsgerichts [§ 444 ZPO] ist der Antrag selbst der Beweis, sofern die öffentliche Urkunde nicht herausgegeben wird.
Das bedeutet für meine Rechtsstellung mit sofortiger Wirkung: Der Geburtstitel des Geburtsfalls Nr. 123 `ein Knabe´, Rufname j o h n, der gesetzliche Vorname W y a t t und der gesetzliche Familienname des Indigenat-Goldgräbers E a r p, Wyatt durch öffentlichen Beweis seiner Geburt und Abstammung, sind aufgetaucht und existent.
Der Antrag an das Familiengericht vom 5. J u l i 3 0 2 8 ist der öffentliche Beweis. Nachgewiesen mit Einschreiben / Rückschein Nr. GM 4965 5879 4GO, wurde zeitgleich der Antrag auf Bescheinigung des Verwaltungsakts zum Eintritt der Genehmigungsfiktion gestellt. Der Verwaltungsakt ist ab 6. Oktober 3 0 2 8, 00.00 Uhr wirksam. Bis dahin schweben alle öffentlichen Verfahren und es ist Rechtshemmung und Rechtsstille eingetreten. Damit habe ich erschöpfend nachgewiesen, dass die Behörden nicht zuständig sind, bis derjenige sich als der staatliche Beamte aus seiner Originaljurisdiktion zu erkennen gibt und als dieser auftritt.
All dies habe ich getan und die Behörden in Kenntnis gesetzt, damit der Mensch nicht zu Schaden kommt. In meinen Schreiben gebe ich immer noch folgenden Hinweis: Sollte der Öffentlichkeit in Gestalt Ihrer Person durch den öffentlichen Kreditgeber in Gestalt des Unterzeichners unabsichtlich und unwissentlich ein Schaden oder eine Entehrung entstanden sein, so bittet dieser um die Zustellung derjenigen Urkunde, mit welcher dieser Schaden oder die Entehrung umgehend geheilt werden können.
Obwohl ich mich rechtlich rückversichere, sollte diese generelle Geschichte als eine Information von Mensch zu Mensch wahrgenommen werden, damit ihr meine missliche Situation besser verstehen könnt. Diese ist real und ich musste als meine erste Pflicht dafür sorgen, meine originale Rechtsstellung einzufordern und in der öffentlichen Verwaltung bei jemandem Gehör zu finden.
Deshalb danke ich euch sehr, dass ihr mir zugehört habt. Leider ist nicht alles so, wie es scheint und bestimmt habt ihr schon bemerkt, dass eine Ära zwar langsam, aber mit arithmetischer Sicherheit zu Ende geht. Manchmal empfiehlt es sich sogar, sich zu besinnen, auf welcher Grundlage man tatsächlich steht und ob man nicht in Wahrheit besser den Menschen generell und seiner Familie sowie seinen Nachbarn und Freunden im Speziellen mehr verpflichtet sein sollte als einer Dienstanweisung, mit der eine solche Situation wie die meine erst ermöglicht wurde.
Vielen Dank für eure geneigte Aufmerksamkeit und mit den besten Wünschen für euren zukünftigen Weg und den eurer Liebsten!
Euer j o h n (auch bekannt als E a r p, Wyatt)„
WWG1WGA
*“Der namenlose Reiter“ ist eigentlich ein US-amerikanischer Western aus dem Jahre 1985. Produzent, Regisseur und Hauptdarsteller des Films „Pale Rider“ war Clint Eastwood.]