Den Mädels ist an ihrem vorweihnachtlichen Schreibpult vor lauter Schrift-Gedöns doch nun fast die Feder aus der Hand entglitten. Ihre müden Finger entspannend, gönnten die Märchen-Freundinnen sich nun mit Knabbereien am Lebkuchenhäuschen eine kleine Pause, welche etwas ausartete…. Bei Kerzenduft und Glühweindunst plauderten sie über ihre Reise durch die Matrix des irdischen R e c h t s, sinnierten über ihre Erlebnisse der vergangenen zwölf Monate und unterhielten sich über das ständige Klagegeschrei ihrer Freunde… Bis beim Flaschendrehen urplötzlich, -und wie aus dem Nichts-, ein Hirsch entstieg. Sie tauften ihn „Artus“ und begannen, ihrem tierischen Orakel ihre Aufgaben, Herausforderungen und Sehnsüchte zu erzählen. Ein jedes Märchen-Mädel schilderte sein Begehr. Ob sie wohl dadurch neuen Perspektiven „Thyr und Thor“ eröffnet haben?
Mach´ auf die Thyr und das Thor mach´ weit…
#26 – Thörchen
In der Schreibstube haben es sich Lieschen, Violetta, Isabella und die flotte Lotte nun vor dem Kamin gemütlich gemacht. [Charlotte werkelt mit Oma Käthe und Gourmäggle in der Küche und sorgt für Glühwein- und Lebkuchen-Nachschub. Opa Hans befüllt derweil mit Indiana Tschohnts und Freddy Mässer den Flüssigtank am Flaschendrehkreuz mit dem nächsten Jahrgang „Spritbirne.“ Artus hingegen nutzt die kurze Verschnaufpause und schmückt sich schonmal mit roten Christbaumkugeln und buntem Lametta für den nächsten Festakt.
Ein tiefes Rumpeln gefolgt von einer dichten Aschewolke lässt die Märchen-Mädels erschreckt von ihren Sofas hochfahren. Ja, ist denn schon Weihnachten?
Rußgeschwärzt steht Chris Kringel in der Märchenstube. Der ehemals weißbärtige Päckchenlieferant kniet zitternd und mit hocherhobenen Händen vor der Mädelstruppe und fleht um Amtshilfe. Einst war Chris Kringel mit seinem monatlichen Kapitaldienst hinsichtlich eines Darlehens zur Modernisierung seines Logistikzentrums in Verzug. Nun hat ihm sein Bankinstitut Feuer unterm Polarstern gemacht und Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Zudem hat König Soedolf zum Start der Weihnachtslager allen Helfern die Schlitten unterm Arsch gepfändet und in den südafrikanischen Busch geschickt, um dort die Kreiszahl Pi reisefertig einzufangen. Auf der Flucht vor dem chinesischen Flugsamenimpfstoff sind Chris Kringel dann auch noch seine besten und treuesten Rentiere durchgebrannt, denn diese wollten weder ins Dschungelcamp reisen noch sich zum achten Weltwunder boostern lassen.
Chris Kringel hat schon vor einiger Zeit das Schwert der Wahrheit ausgepackt, mittels öffentlich eingebrachter Niederschrift und den Personenstandsurkunden seiner Vorfahren, seine einheimische Abstammung und die damit verbundenen Rechte nachgewiesen und seine Geburtsrechte und sein Geburtsvermögen in Besitz genommen. Nun, bevor Chris Kringel das letzte Weihnachten unter einem warmen Dach erleben, oder er ersatzweise sogar das Hirsch-Orakel der Schreibstube vor seinen Schlitten spannen könnte, lösen sich die Märchen-Mädel aus ihrer Schockstarre, klopfen sich den Staub von den Kleidern und spitzen die Schreibfedern. Mit vereinten Kräften haben sie für Chris Kringel folgendes Abwehrschreiben aufgesetzt:
Privatautonome Willenserklärung unter Eid und unbegrenzter Haftung.
betrifft: Ungültigerklärung Ihres Az. 6 F 66/29 aufgrund Zuweisens einer Jurisdiktion für eine uns fremde Person. Unmöglichkeit der Einlassung.
spezifiziert: Aufforderung zur Vorlage eines öffentlichen Beweises Ihrer Gerichtsbarkeit über den Indigenat-Deutschen K r i n g e l, Chris – Aufforderung zur Bekanntgabe und Glaubhaftmachung des Personenstands (Rechtsstellung / Familienname) des haftenden Zwangsvollstreckungs-Richters und weiterer Amtspersonen.
Sehr geehrter Herr Chris Kringel, vertreten durch die Direktorin des Amtsgerichts Winterfell, V e r l e i h n i x, Anastasia,
Sie haben für den `08.02.2030´ einen Zwangsvollstreckungstermin am Ort des Amtsgerichtes Winterfell, Zum Galgen 1, 12345 Winterfell zu Ihrem Az. 6 F 66/29 anberaumt. Ihr Angebotsentwurf insgesamt ist aufgrund der Verwechslung einer falschen Jurisdiktion mit einer falschen Person uns gegenüber nicht anwendbar und daher unheilbar null und nichtig. Das Aktenzeichen ist aus diesem Grund, -sofern Sie in realiter unsere Person beanspruchen wollen-, aufzuheben, die Zwangsvollstreckung ist zu annullieren. Ihr Az. zielt darauf ab, die vom Unterzeichner mittlerweile öffentlich revidierte Personenverwechslung beim Geburtseintrag zu nutzen, um die tatsächliche physische Person mittels einer Person ähnlich klingenden Namens um seine Bodenrechte und das Indigenat zu bringen. Hierzu besitzen Sie den Titel sowie die Verfügungsrechte und Indossamente nicht. Wir sind ein Gefälligkeitsaussteller nach Ihrem UCC 3-419 (e) und (f) nicht!
Unsere Begründung lautet wie folgt:
1. Sie, V e r l e i h n i x, Anastasia, schulden Ihrem Verfügungsgläubiger, dem Indigenat-Deutschen K r i n g e l, Chris, öffentlich beglaubigter und eingebrachter Geburtsfall Nr. 123, die Herausgabe seiner schöpfergewidmeten Besitzrechte. In Ihrer Eigenschaft als bevollmächtigter Vertreter und Treuhänder des Personenstandsfalls `Herr Chris Kringel´, -dem Begünstigtentitel des K r i n g e l, Chris-, haben Sie mit dem höchsten Standard an Pflicht die Verbindlichkeiten Ihres eigenen Inhabertitels zu erfüllen, genauso wie es Ihr § 181 BGB auch vorsieht. Sie, V e r l e i h n i x, Anastasia haben bis zum heutigen Tag weder Ihre Autorität und Jurisdiktion noch diejenige des eingesetzten Richters über den Unterzeichner nachgewiesen, denn Sie und alle eingeschalteten Amtsträger haben Ihre Zulassung nach SHAEF 2, § 9 nicht vorgelegt. „Wer außerhalb seines Gebiets Recht spricht, darf ungestraft missachtet werden.“ (wegen Verstoßes gegen die Zuständigkeitsordnung). (Extra territorium jus dicenti impune non paretur). [Broom´s 1845 Maximes of Law]. Wir mischen uns ungern ein, aber wir raten Ihnen davon ab, gegen die Regularien Ihres eigenen Treuhandverhältnisses zu verstoßen und Treuhandbruch zu begehen.
2. Durch Einbringen einer öffentlich beglaubigten Niederschrift haben wir Beweis erbracht, dass eine weitere Partei existiert, die vorher unbekannt war. Wir konnten das, weil wir in Erfüllung Ihres § 8 Beurkundungsgesetz und Ihres EGBGB Art. 10 auf das Hauptprivileg verzichtet hatten, unter einem fremden Alias-Namen unsere Schulden nicht zu bezahlen. Vielmehr bezahlen wir unsere Schulden, aber Ihre Jurisdiktion hat dieses bis zum heutigen Tage nicht wie beauftragt aktenkundig gemacht.
Ihr Geschäftsvorfall Az. 6 F 66/29 existiert zwar für Sie als den Schuldner des Treuhandverhältnisses, aber für den Unterzeichner nicht, denn eine „Bezahlung“ mit Inhaberschuldverschreibungen ist diesem unter Strafe verboten und die Aufforderung hierzu würde dieser als Nötigung zu einer Straftat auffassen.
3. Wie der gesunde Menschenverstand schon sagt, kann Ihrem Sachtitel `Herr Chris Kringel´, den Sie als Erfüllungsgehilfe der Halsabschneider Bank AG vertreten, ein anderer Sachtitel wie eine `Grundbucheintragung´ `SE Nr. 66 Blatt 6911´ oder ein Papier mit dem Wortlaut `Flurstück 66/8´ nicht gehören. Als das bislang einzige lebende Organ in diesem Geschäftsmodell betreiben Sie mit Ihrem eigenen Inhabertitel Az. 6 F 66/29 ein klassisches, aber innerhalb Ihrer Jurisdiktion verbotenes Insichgeschäft. Wir fordern Sie deshalb in Ihrer Funktion Treuhänder erneut auf, Ihr eigenes Treuhandstatut zu befolgen und die Verbindlichkeit zu erfüllen, denn „Niemand schuldet sich selbst.“ (Nemo potest sibi devere.) (No one can owe to himself). [Broom`s Maximes of Law 1845].
4. K r i n g e l, Chris vertritt nicht den Personenstandsfall `Herr Chris Kringel´, aber er hält -kraft des Titels der Personenstandsurkunde aus der Primärbeurkundung der staatlichen Register- den Begünstigtentitel an diesem vom Gesetz erschaffenen, fiktiven Alias-Namen. „Fiktiver Name: „Eine Fälschung, alias, vorgeblich oder vorgetäuschter Name, angenommen von einer Person und unterschiedlich in einigen wesentlichen Teilen seines wahren Namens…, mit dem Hintergrund, zu täuschen oder in die Irre zu führen.“ [Black`s Law 6th pg. 624]. Ihre Gerichtsbarkeit wiederum hat alles vermieden, dem indigenat-deutschen Unterzeichner die originalen Personenstandsurkunden herauszugeben. Insofern brechen Sie die Treuhand deutsches Recht, von welcher Sie leben und in welcher auch Sie sich aufhalten, weil die Alliierten den deutschen Boden längst freigegeben haben.
5. Das Standesamt hat die Primärbeurkundung mit Rechtsstand des RuStAG 22.07.1913 erfüllt. Der Titel Indigenat wurde mit der Eintragung gemäß „Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung“ 1875, § 22, 26, korrekt an den Indigenat-Deutschen vererbt. Allerdings leisten Sie Treuhandbruch, weil Sie 43 HLKO 1907 und SHAEF 52 §.9a) nicht anwenden. Rechtsfolge ist, dass Sie die Reichsgesetze negieren. Demzufolge dienen Sie dem privaten Treuhandverhältnis einer Fiktion von Recht, die keine Schnittmenge mit dem deutschen Recht gemäß RGBl. 1873 S. 379 hat und an welche wir genausowenig glauben, wie an Ihren Herr Chris Kringel. Wie Sie wissen, glauben wir nur an das Wort Gottes, dem Schöpfer des Alls, denn „Er ist vor aller Schöpfung, in ihm hat alles Bestand.“ (Kolosser 1,17). Als unseren Mitmenschen und Freund wollen wir Sie jedoch nicht in Schwierigkeiten sehen. Buchen Sie dieses Az. und den Geschäftsvorfall deshalb aus und verrechnen Sie das Konto, so wie es der Zweck Ihrer Jurisdiktion ohnehin vorsieht, denn „Eine legale Fiktion ist eine Annahme, dass etwas, das falsch oder nichtexistent ist (oder sein kann), wahr oder real ist.“ [Oran’s „Dictionary of the Law,“ West Group, 1999]. Jede Partei würde insofern unbeschadet aus dem ungültigen Verfahren hervorgehen, denn „Eine Fiktion von Recht verletzt niemanden.“ (Fictio legis neminem laedit.) [Legal Maximes of Law by S.S. Peloubet 1880].
6. Ihr Treugeber des gegenständlichen Treuhandverhältnisses, aus welchem Sie Ihre Existenz bestreiten, ist in diesem Fall die Halsabschneider Bank AG, deren Erfüllungsgehilfe und Treuhänder Sie sind und in deren Auftrag Sie Ihr Insichgeschäft zu Ungunsten des Geburtsvermögens des Begünstigten K r i n g e l, Chris betreiben. Dieser Geburtsfall ist außerdem kraft Stimme nicht nur der Begünstigte seiner angestammten staatlichen, indigenen Rechte, welche er nachweislich von seinem im 19. Jahrhundert geborenen Vorfahren geerbt hat, sondern auch Treugeber und erstrangiger Verfügungsgläubiger Ihres Treuhandkonstrukts insgesamt. In Ihrer Funktion als Treuhänder besitzen Sie keine Rechte über den Verfügungsgläubiger. Die Vermutung Ihrer Jurisdiktion, der Indigenat-Deutsche sei nach Ihrem UCC 3-419 nach wie vor ein bloßer Gefälligkeitsaussteller haben wir längst öffentlich widerlegt. „Gefälligkeitsaussteller: eine Partei, die ein Darlehen für eine andere Partei garantiert ohne eigenen Vorteil.” [Black`s Law 2nd]. Dieses ist jedoch nur die halbe Wahrheit, denn„Ein Gefälligkeitsaussteller, der das Instrument bezahlt hat, hat Anspruch auf Rückerstattung durch den Gefälligkeitsempfänger und ist berechtigt, das Finanzinstrument gegenüber dem Gefälligkeitsempfänger geltend zu machen.“ [UCC Doc. #3-419(e)]. Dieses haben wir bereits getan, auch wenn Sie den Anspruch bislang nicht wahrhaben wollten.
7. Ihr Handeln entstammt Ihrer höchstpersönlichen, freien Willensentscheidung und Sie tragen die private, legale Verantwortung, die von Ihrem mündlichen Treueeid dem Prinzipal gegenüber lebt. Insofern können wir gut nachvollziehen, dass Sie sich in einem Konflikt hinsichtlich Ihrer Privathaftung befinden. Dennoch ist `Herr Chris Kringel´ ein Schuldtitel, der Ihnen gehört und nicht uns!
8. Sie besitzen keinerlei Verfügungsrechte und keine Jurisdiktion über K r i n g e l, Chris denn Ihre Jurisdiktion ist das Privatrecht, wie es Ihre vielzitierte ZPO, GVG oder das „Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-14, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3256) geändert worden ist“, -mit Ausfertigungsdatum 24.03.1897-, zeigen. Wohingegen die unsrige das Staatsrecht außerhalb des BGB und der dort ansässigen natürlichen Person ist, welches von unseren Vorfahren in die Länderverfassungen des ewigen und unauflöslichen Bundes bzw. in das gültige Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) eingebunden worden war. Auch als rechtlichen Laien ist uns klar, dass Staatsrecht immer über Kriegshandelsrecht steht und dass beide Jurisdiktionen keine Schnittmenge haben.
9. Sie dienen in einer Fiktion von Recht dem Weltbankrott der House Joint Resolution 192 und Sie haben das Privileg, Ihre Schulden nicht zu bezahlen, angenommen. K r i n g e l, Chris hat auf dieses Privileg längst öffentlich verzichtet und mittels öffentlicher Beglaubigung erklärt, dass er seine Schulden bezahlt, denn nur „der Gottlose borgt und bezahlt nicht, der Gerechte aber… gibt.“ [Psalm 37:21]. Er hat damit endgültig die Reichweite Ihrer Jurisdiktion verlassen und ist seit Stimme bei der Geburt ohnehin immer vermögensfähig gewesen. Mit Ausschlagung der deutschen Staatsangehörigkeit und in Erfüllung des Alliiertenvorbehalts hat er den Feindstaat Ihres Prinzipals und seine HJR 192 verlassen und sich von der ausschließlich schuldfähigen Person `Chris Kringel´ getrennt bzw. „abgenabelt“, mit welcher er ein Leben lang verwechselt worden war. Deshalb kann der Unterzeichner nicht genötigt werden, sich einer Straftat schuldig zu machen, indem Sie diesen zwingen wollen, das Privileg ein erneutes Mal anzunehmen und seine Schulden nicht zu bezahlen. Dieses wäre ihm genauso verboten, wie es Ihrem amtlichen Organ verboten ist, den Unterzeichner (siehe vormaliger § 795 BGB) zu einer Straftat aufzufordern, damit dieser ohne Genehmigung des Bundesstaats zur Bezahlung von Schulden, -die nicht existieren-, Inhaberschuldverschreibungen verwenden solle.
10. Der Ort des Amtsgerichts, so wie Sie diesen in Ihrem Schreiben angeben, ist nicht korrekt. K r i n g e l, Chris könnte einen fiktiven Ort nicht betreten, denn er befindet sich auf dem betretbaren Territorium im Bundesgebiet seines Bundesstaats. Der Ort an dem sich Ihren Angaben gemäß besagtes Amtsgericht befindet, ist seit dem 18. Juli 1990 `Deutschland´, welches die Zoll- und Handelsunion des Deutschen Reiches, also das Reichsgebiet, ist. Daraus folgt, dass das Vereinsgelände Ihrer Jurisdiktion für uns nicht betretbar ist und unsere Original-Jurisdiktion nicht für Ihre natürliche Person als ein privater Richter in Diensten der alliierten Treuhandverwaltung. Ihr oberster Prinzipal besitzt hierzulande ebenso keine Verfügungsrechte oder könnte Mitwirkungsansprüche niemals geltend machen, so wie er es in seinem Codex Iuris Canonici (CIC/1983) Can-5 selber ausschließt. Insofern befinden wir uns mit unserem Personenstand nicht unter Besatzungsstatut, sondern wir sind frei von jeglichem Kriegsgeschehen. Da der Bundesstaat, auf dessen Boden wir unseren Wohnsitz genommen haben, sich nie im Kriegszustand befand, sind auch wir als indigener Einheimischer vom Besatzungsrecht jeglicher Art ausgeschlossen. Insofern ruhen in unserer Jurisdiktion die Rechte nicht. Die Hauptmaxime, der Sie unterliegen ist jedoch: „Denn unter den Waffen schweigen die Gesetze.” (Inter arma enim silent leges.) [Bouvier`s Maximes of Law 1856].
11. Die Zeit, die Sie angeben ist falsch. Der Unterzeichner könnte Ihrem Datum nicht folgen und „Recht kann nichts Unmögliches erzwingen.“ (Lex non cogit ad Impossibilia) [BROOM`s maximes of Law (1845)]. Er befindet sich nicht unter dem Einfluss der gregorianischen Zeitrechnung oder namentlich verzeichnet in einem Kalendarium bzw. Schuldbuch Ihres Prinzipals, denn -wie oben schon dargelegt- sind Mitwirkungsansprüche des Apostolischen Stuhls seit unvordenklichen Zeiten in den Bundesstaaten ausgeschlossen worden (siehe ebenfalls CIC/1983, Can. 5 – § 1).
12. Weil der vermögensfähige, unterzeichnende Indigenat-Deutsche nicht Glaubensmitglied im Feindstaat der UN sein kann, kann er auch für den Krieg und den Weltbankrott nicht haften. Insofern ist er von jeglicher Beschlagnahme und Zwangsvollstreckung ausgeschlossen. Sie wissen das selbst am besten, denn Ihr SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel I, Absatz 1, b) 2. Halbsatz der Militärregierung Deutschland´ legt fest, dass „…Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes…“ nur dann „der Beschlagnahme…unterworfen…“ wird, wenn derjenige nicht einheimisch ist. Dass der Unterzeichner jedoch privat und einheimisch ist und Ihre Definitionen nach Artikel VII 9 a – e nicht erfüllt, wird durch seine notariell beglaubigte Personenstandsurkunde bewiesen, die er nach dem Abstammungsprinzip abgeleitet und öffentlich eingebracht hatte. Wenn die Militärbesatzung die Beschlagnahme des Vermögens des Deutschen Reiches ausgeschlossen hat, dann zeigt das, dass sich dieses Vermögen, insbesondere die Bodenrechte, in den Bundesstaaten befinden und sie befinden sich deshalb dort, weil diese Vermögensrechte nach Schöpferprinzip unauflöslich den Indigenat-Deutschen als ein göttliches Lehen gewidmet sind. Das bedeutet ebenso, dass Sie sich strafbar machen, wenn Sie die Geburtsrechte und das Geburtsvermögen des Bundesangehörigen K r i n g e l, Chris, -ohne Verfügungsrechte und lediglich mittels Plagiaten zum Ausdruck gebracht (Geburtenregister, Grundbuch etc.)-, auch nur anrühren. „[Geburts-]Rechte sterben nie.“ (Lex est ab aeterno.) [Bouvier`s Maximes of Law 1856]. Denn Sie wissen ja aus der Rechtsmaxime: „Es ist genug Strafe für den Richter, dass er Gott als Rächer hat.“ (Judicis satis poena quod Deum habet ultorem.) [Bouvier`s Maximes of Law 1856].
13. Der Unterzeichner hat die für einen Indigenat-Deutschen rechtswirksame Besitzergreifung nach ALR durchgeführt. Dieses ist Ihnen bereits am `1 6. A p r i l 2 0 2 8´ mit Einwurf-Einschreiben bekannt gemacht worden. Die öffentlich beglaubigte, notarielle Zweitschrift ist der Halsabschneider Bank AG vor langer Zeit zugegangen. Diese hat nicht verstanden, dass wir damit über den Titel des erstrangigen Gläubigers verfügen und dass der Privilegienverzicht, unter Pseudonym unsere Schulden nicht zu bezahlen, längst rechtswirksam ist, denn „Alle Rechte fließen weg vom Titel.“ (all rights flow from title) [Bouvier´s Dictionary 1856]. All das, was wir Ihnen sagen, ist nach der hierin eingeschlossenen Principal-Agent-Doctrine auch Ihrem Prinzipal mitgeteilt. Es sei Ihnen ebenso gesagt, dass die Halsabschneider Bank AG ultra vires handelt und dem entsprechend auch Sie als der Erfüllungsgehilfe selbst. „Ein Erfüllungsgehilfe folgt der Natur seines Prinzipals.“ (Accessorius sequit naturam sui principalis.) [Bouvier`s Maximes of Law 1856].
ultra vires: „Es bedeutet, außerhalb der eigenen Jurisdiktion. Es ist jegliche Finanzaktion, die nicht legal abgedeckt vom Firmenrecht ist. Eine dritte Partei kann klagen, wenn es fehlgemanagt wird.“ [Black`s Law 2nd]). Wir glauben nicht an Schuldgeld, wie es ebensowenig die Deutsche Bundesbank in ihren Insichgeschäften tut: „Wenn eine Geschäftsbank einen Kredit gewährt, finanziert sie diesen in einem ersten Schritt dadurch, dass sie den entsprechenden Betrag an Giralgeld selbst schafft.“ [Broschüre der Bundesbank „Geld und Geldpolitik“, 2011 / Seite 71 ff., resp. Bundesbank / FAQ / Geldschöpfung].
Wir fassen zusammen:
Der Unterzeichner ist eine natürliche Person im Privatrecht des BGB nicht. Er ist Indigenat-Deutscher im Bundesstaat. Er leitet seinen Erbfall, -nach dem Fundament der hiesigen Rechtsordnung, dem Abstammungsprinzip-, von seinem Vorfahren ab, der vor dem 1.1.1900 in einem der 26 Bundesstaaten geboren worden ist. Er tritt als physische Person mit seinem Geburtstitel und dem Titel seines indigenen Familiennamens auf. Als solche befindet er sich nicht in einem Kriegsgeschehen. Er ist kein Schuldner, denn „Gott hat den Schuldschein, der uns mit seinen Forderungen so schwer belastete, für ungültig erklärt. Ja, er hat ihn zusammen mit Jesus ans Kreuz genagelt und somit auf ewig vernichtet.“ (Kolosser 2,14). Die einzige Jurisdiktion, die für den Unterzeichner wirksam und maßgeblich ist, ist Staatliches Deutsches Recht im unauflöslichen Landrecht des ALR, denn „Das Gesetz Gottes und das Gesetz des Landes sind beides dasselbe;” [Bouvier`s Maximes of Law 1856]. Der Unterzeichner glaubt nicht an eine Fiktion von Recht, sondern an das Wort Gottes der Heiligen Schrift und „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ (Apostelgeschichte 5,29), denn „Die ganze heilige Schrift ist von Gott eingegeben.“ (2. Timotheus 3,16). „Denn bei Gott ist kein Ansehen der Person.“ [Römer 2,11] und „Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch keine Person ansehen…“ [5 Mose 10:17].
Dürfen wir davon ausgehen, dass Sie uns nicht ernsthaft zwingen wollen, gegen das 1. Gebot der Heiligen Schrift zu verstoßen?
Ihre Jurisdiktion kann nur Inhabertitel verwalten, aber weder Besitz- noch Eigentumstitel. Das bedeutet, dass Sie ausschließlich Papier halten können, welches Sie Ihren Plagiaten entnommen haben, aber Sie verfügen nicht über reale Vermögenswerte. Da Sie nur über selbstlegitimiertes Papier verfügen, können Sie das Vermögen eines Bundesstaatsangehörigen nicht beschlagnahmen. Sie würden gegen Ihre eigenen Militärgesetze verstoßen. Sie haben keine Jurisdiktion über den Indigenat-Deutschen, nicht einmal nach Ihren eigenen Statuten selbst. Sie halten kein Rechtsmittel in Händen, den Verfügungsberechtigten seines tatsächlichen Besitzes, -nämlich den Unterzeichner-, zu zwingen, seine Schulden nicht zu bezahlen. Dieses ist ihm nicht erlaubt, denn er verfügt weder über ein Privileg, noch eine Immunität, noch eine Lizenz! Er ist kein deutscher Staatsangehörige! („Lizenz: „Lizenz oder Erlaubnis, -vom Gesetz verboten-, etwas Illegales zu tun, demzufolge sind alle Lizenzen eine Erlaubnis, das einzig gültige Gesetz zu verletzen.“ [Blacks Law 6th und 7th Ed.]). Der Privilegienverzicht ist beim Bundesamt Soziale Sicherung längt aktenkundig und so ist das Privatrecht für den Unterzeichner ad acta gelegt. Sie haben nichts, V e r l e i h n i x, Anastasia, außer Ihre private Haftung! Überprüfen Sie hierzu Ihre kollaterale Bilanzbuchhaltung, auf deren Passivseite der Unterzeichner nunmehr zwingend erscheinen muss. „Wenn der für tot gehaltene Mensch sich jedoch als lebend beweist, dann wird der Titel wiederhergestellt.“ (If the supposed dead man proves to be alive, then the TITLE is revested). [Cestui Que Vie Act vom 18. und 19. November 1666]. Dem vorgeblichen Darlehen der Halsabschnieder Bank AG ging der gewährte Avalkredit des Unterzeichners voraus und dieser „Geschäftsvorfall Fiat-Geld“ war am Tag der Ausreichung schon wieder saldiert und entschuldet. Im Weltbankrott der HJR 192 sind Gewinne nicht erlaubt und diese werden vom Prinzipal sofort abgeschöpft. Privatvermögen ist nach Annahme des Sozialversicherungsprivilegs jedermann strengstens verboten, denn „Niemand kann geben, was er nicht besitzt.” (Nemo dat qui non habet.) [Bouvier´s 1856 Maximes of Law].
Schlussfolgerung und Aufforderung:
Geben Sie die primären Personenstandsurkunden des K r i n g e l, Chris heraus. Geben Sie einen offiziellen Aufenthaltstitel Ihrer alliierten Treuhandverwaltung heraus.
Stellen Sie das Verfahren ein und verrechnen Sie dieses Aktenzeichen. Löschen Sie den Herr Chris Kringel.
Offenbaren Sie den gesetzlichen Familiennamen des Richters, der die Zwangsvollstreckung in privater Haftung durchführt. Offenbaren Sie mit anderen Worten seinen Personenstand und seine Rechtsstellung. (UCC 3-419: „Die Person, der eine Zahlungsaufforderung übertragen wird, wird rechtmäßig selbst für die Schulden verantwortlich.“).
Sie sind nach Ihren eigenen Regularien des 15. U.S.C. 1692 (g) zur Angabe der Adresse und des Namens des vorgeblichen Haftungsgläubigers verpflichtet. Außerdem ist nach Ihrem UCC Doc. # 3-501 eine Zahlungsaufforderung rechtmäßig zurückzuweisen, wenn es nicht gelingt, nachvollziehbare Identifikation und nachvollziehbaren Beweis der Autorität vorzuweisen.
(UCC 3-501: „…Zuständigkeit und Jurisdiktion müssen bewiesen werden, bevor es eine Gerichtsautorität über Privat- und Landbesitz, sowie die Autorität der Vertretung geben kann.“).
Rechtshandlungen unsererseits:
Wir haben Ihren Schriftsatz als nicht zugestellt bewertet und das Original aufgrund des fehlenden Postwertzeichens wegen Postbetrugs bei der Universal Postal Union 1874 in Bern bereits zur Anzeige gebracht.
Eine Kopie Ihres Schriftsatzes haben wir mitsamt diesem Antwortschreiben zunächst Ihrer Landgerichtspräsidentin zur Kenntnis gereicht.
Die vorgebliche Gläubigerin Halsabschneider Bank AG, deren private kommerzielle Interessen Sie vertreten, hat alle Personenstandsdokumente und diesen Schriftsatz postalisch zeitgleich erhalten.
Wir haben Ihre Zwangsvollstreckungsankündigung in kopierter Form bei militärischen Stellen (SMAD und SHAEF) zur Anzeige gebracht und außerdem die Militärpolizei informiert.
Schlussbemerkungen:
Wir wollen uns nicht anmaßen, etwas über das Recht zu wissen, denn Sie sind in Ihrer Amtsfunktion der Rechtsexperte. „Das Wissen um die Gesetze kann nicht mit Geld aufgewogen werden.“ (Sapientia legis nummario pretio non est aestemanda.) [Bouvier´s 1856 Maximes of Law]. Dennoch haben wir uns bemüht, alles niederzulegen, so gut und schlüssig wir es konnten, denn „Der, der alles sagt, schließt nichts aus.“ (Qui omne dicit, nihil excludit) und „Derjenige, der seine Rechte nicht einfordert, hat sie nicht“, aber „Der, der seine legitimen Rechte einfordert, verletzt niemanden.“ (Qui jure suo utitur, nemini facit injuriam). [Alle: Bouvier´s 1856 Maximes of Law].
Wir haben uns insofern ehrenhaft verhalten und wir wollen nicht, dass irgendjemand Schaden nimmt. Bei Gott auch Sie nicht, Amtsgerichtsdirektorin V e r l e i h n i x, Anastasia, auf gar keinen Fall!
Im Namen Gottes der Bibel und des Schöpfers des Alls fordern wir Sie auf:
Beenden Sie dieses Verfahren und löschen Sie das Aktenzeichen 6 F 66/29 !
„Sind Gottes Gesetze konträr zu Menschengesetz, wird dem ersteren gehorcht.“ (Summa ratio est quae pro Religione facit) [BROOM`s maximes of Law (1845)].
Übrigens: die tatsächliche physische Person K r i n g e l, Chris, der hierin unterzeichnet, leitet seine Rechtsstellung von seinem Ur-ur-Großvater K r i n g e l, Christian ab, der vor Inkrafttreten des BGB 1900 am 1 0. J a n u a r 1 8 8 0 verstorben ist. Wie Ihnen aus Ihrem EGBGB bekannt ist, bleiben „die bisherigen Gesetze maßgebend. Dies gilt insbesondere auch von den Vorschriften über das erbschaftliche Liquidationsverfahren“.
„Der Erbe meines Erben ist mein Erbe.“ (Haeres haeredis mei est meus haeres.) und „Gott macht den Erben, nicht der Mensch.“ (Haeredem Deus facit, non homo.) [beide: Bouvier´s 1856 Maximes of Law].
Wir überstellen daher Ihren Schriftsatz (in Kopie) zu unserer Entlastung zurück an den Schuldner dieses Verfahrens!
Sollte der Öffentlichkeit mit dieser Niederschrift durch den unterzeichnenden, erstrangigen Verfügungsgläubiger und Treugeber K r i n g e l, Chris unabsichtlich, unwissentlich und irrtümlich ein Schaden oder eine Entehrung entstanden sein, so bittet dieser -in allen Ehren- um die Zustellung derjenigen Urkunde, mit welcher dieser Schaden oder die Entehrung umgehend geheilt werden können.
Diese Urkunde wird als privatautonome Willenserklärung nach Union postale universelle (UPU) 1874 zugestellt und in Frieden präsentiert mit dem Zweck, die öffentliche Ordnung, Sicherheit und das öffentliche Wohl aller Beteiligten wiederherzustellen. Er wird mit dem nachfolgenden Autograph und dem Ehrenwort der unbegrenzten Haftung versichert und als Zeichen seines dreimalig geäußerten Willens durch den Unterzeichner bekräftigt und mit dem Abdruck seines rechten Zeige- und Mittelfingers bestätigt und rückbestätigt.
Dies alles habe i c h nach Studium der Jurisdiktion gemäß dem Schöpferprinzip nach dem Worte Gottes eingebracht, auf dass der beseelte Mensch hinter der gesetzlichen Person K r i n g e l, Chris, nicht zu Schaden kommt. Denn mein Schöpfer kann nirgendwo und zu keiner Zeit ausgeschlossen werden.
Gültig im heute, hier und jetzt, datiert zur Postregistrierung und rückwirkend zum sechsten Dezember neunzehnhundertsechsundsechzig um 0 6 Uhr 0 6 aus dem Wohnsitz zu Winterfell.
Anlagen:
1. Kopie Ihres Schriftsatzes zur diesseitigen Entlastung.
In Jesu Namen, Amen.
K r i n g e l, Chris
Die Hintergründe zu Chris Kringels Schwert der Wahrheit sind veröffentlicht im nachfolgenden 10-Punkte-Plan sowie in den Märchen:]